Nachlassräumungen

Kostenfreie Besichtigung und Vorbesprechung

Schnelle Entsorgung zum Festpreis

100% abgesichert gegen Schäden
Brauchen Sie Hilfe? Wir haben heute bis 19:00 Uhr geöffnet, rufen Sie uns an
Brauchen Sie Hilfe? Wir haben heute bis 19:00 Uhr geöffnet, rufen Sie uns an 089 357 479 65
Nachlassverwaltung - vom Nachlasspfleger beauftragte Nachlassräumungen und Entmüllungen
Wir übernehmen die zuverlässige Nachlassräumungen in München und Umland für Sie?
Ein Nachlaßverwalter wird immer dann benötigt, wenn ein Erbe undurchsichtig oder überschuldet ist und eine Nachlassverwaltung nötig wird, denn nicht immer bedeutet im Todesfall die Erbschaft etwas Positives. Nicht selten kommen zu den Vermögenswerten des Verstorbenen auch Schulden hinzu, die man automatisch miterbt. Damit man mit so einer Erbschaft nicht völlig überfordert dasteht, kann beim Amtsgericht ein Antrag auf Nachlassverwaltung gestellt werden. Dieses setzt dann einen sogenannten Nachlassverwalter ein.





Wir bieten unseren Kunden ein Rundum-Service im Bereich Nachlassräumungen an.

Wohnungsauflösung

Haushaltsauflösung

Entrümpelung

Küche entsorgen

Keller & Garage entrümpeln

Dachboden entrümpeln

Sperrmüll entsorgen

Kostenlose Besichtigung & Angebot

Entsorgung zum Festpreis

Entrümpelung inkl. Abbau

Kurzfristige Termine

Fachgerechte Müllentsorgung

Versichert gegen Schäden

Besenreine Übergabe
Was genau macht ein Nachlassverwalter?
Ein Nachlassverwalter kann sowohl von einem Erben als auch einer Erbengemeinschaft beantragt werden. Auch Gläubiger können einen Nachlassverwalter beantragen. Dieser ist dazu verpflichtet, sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen, die Erbmasse sicher zu stellen und aus deren Erlös für die Befriedigung der Gläubiger zu sorgen. Während der Nachlassverwaltung haben die Erben keinen Zugriff auf die Erbschaft.Um diese Punkte kümmert sich ein Nachlassverwalter im Zuge der Nachlassverwaltung
- Feststellung der Erbmasse - Erstellung eines Nachlassverzeichnis
- Trennung von Nachlass und privatem Vermögen (z.B. dem eines Ehepartners)
- Feststellung offener Forderungen - Erstellen eines Schuldnerverzeichnisses zur Klärung der Nachlassverbindlichkeiten
- Begleichung von Schulden aus dem Nachlass gegenüber den Nachlassgläubigern
- Verteilung der Überschüsse aus dem Nachlassvermögen an die rechtmäßigen Erben
Nachlassverwaltung Erbengemeinschaft
Um jedem Erben gerecht zu werden und einzelne Erben vor den eventuell unangebrachten Wünschen anderer Miterben zu schützen, kann ebenfalls eine Nachlassverwaltung beantragt werden, es sei denn, es wurde vom Verstorbenen ein Testamentsvollstrecker bestimmt. Für den Nachlassverwalter Erbengemeinschaft ist für die ordnungsgemäße Verwaltung das Mehrheitsprinzip ausreichend, was bedeutet, es muss für bestimmte Entscheidungen keine Einstimmigkeit herrschen. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehören alle Maßnahmen, welche die Beschaffenheit des Nachlasses nicht erheblich verändern und außerdem dem Interesse aller Miterben nach "billigem Ermessen" entsprechen.Unterschied zwischen Nachlassverwalter und Nachlasspfleger
Der Nachlassverwalter wird hauptsächlich vom Amtsgericht dazu beauftragt, den Nachlass zu verwalten und abzuwickeln. Der Nachlasspfleger hingegen wird eingesetzt, wenn absolut keine Erben ausfindig zu machen sind. Zuständig für die Auswahl und Bestellung eines Nachlasspflegers ist der Rechtspfleger. Dabei greift dieser auf einen ganz bestimmten Kreis von Personen zurück, welche sich bereits in der Vergangenheit bei der Nachlasspflegschaft beweisen konnten. Bei diesen Personen handelt es sich oftmals um einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Der Nachlasspfleger kann entweder von einem Nachlassgläubiger beantragt werden oder aber das Nachlassgericht beauftragt ihn von sich aus, um die Nachlasspflegschaft trotz fehlender Erben zu gewährleisten. Ihm obliegen im Zuge der Nachlassverwaltung jedoch ganz andere Aufgaben.Aufgaben eines Nachlasspflegers
Der Nachlasspfleger gilt als gesetzlicher Vertreter der Erben und hat folgende Nachlasspfleger Aufgaben zu erfüllen:- Er hält das Erbe zusammen und ist für die Sicherung des Bestandes verantwortlich, solange keine Erben gefunden werden können.
- Er stellt ein Verzeichnis der Vermögensmassen auf.
- die Beerdigung des Verstorbenen
- die Auflösung des Hausrates und die Verwertung des Vermögens
- den Verkauf von Immobilien
- die Kündigung von bestehenden Mietverträgen
- die Erstellung der Erbschaftssteuererklärung
- die Unterstützung der Miterben
Wir unterstützen Nachlasspfleger bei der Räumung und Entrümpelung
Wenn Verstorbene keine Angehörigen mehr haben, müssen sich Nachlasspfleger im Zuge der Nachlassverwaltung um die Wohnungsräumung bzw. die Auflösung des Hausrates kümmern. Dies ist nicht immer ganz einfach, sodass gerne auf entsprechende erfahrene Dienstleister zurückgegriffen wird. Als Fachbetrieb für Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen unterstützt das Team von "wirentsorgen" den Erbverwalter bei dessen Aufgaben. Dabei bemühen wir uns vor allem um Diskretion, Gründlichkeit und Pünktlichkeit. Um die Nachlassverwaltung-Kosten gering zu halten, bieten wir unsere Dienstleistungen zu fairen Preisen an.Nachlassräumung - Folgende Leistungen sind enthalten
Zu unseren umfangreichen Dienstleistungen bezüglich einer Nachlassverwaltung zählen unter anderem:- Räumungen von Häusern, Wohnungen und Hausrat aller Art sowie weitere anfallende Tätigkeiten.
- Die Abholung und der Ankauf von Nachlassgegenständen aller Art und eine faire Vergütung.
- Das Erstellen von Fotodokumentationen bei Räumungen: Wir dokumentieren die Räume mit Fotos und entsorgen fachgerecht.
- Räumungen von überschuldeten Nachlässen mit Ankauf von Hausratsgegenständen nach vorangegangener Expertise.