Sperrmüllabholung -was gehört nicht dazu?
Welche Gegenstände aus einem Haushalt nicht in den Sperrmüll gehören definiert die Stadt München wie folgt:
• Bauschutt, Waschbecken, Fensterglas, Autoreifen, Problemmüll und Restmüll
• Gegenstände, die von zwei Personen nicht getragen werden können
• Abfälle, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit bei Dritten anfallen (z. B. bei Sanierungsmaßnahmen o. ä.)
Außerdem dürfen bei der Sperrmüllabholung keine Verpackungswertstoffe oder Farben entsorgt werden. Auch Toilettenschüsseln oder Waschbecken haben im Sperrmüll nichts zu suchen. Dasselbe gilt für Nachtspeicheröfen, landwirtschaftliche Abfälle oder Industriemüll.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, was sie bei der Sperrmüllabholung in München entsorgen dürfen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir greifen Ihnen gerne bei der Räumung und Entsorgung Ihres Hausrates unter die Arme.
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