Röntgenbilder entsorgen

Die Erstellung von Röntgenaufnahmen ist eine hilfreiche Maßnahme in der ärztlichen Begutachtung von zahlreichen Krankheitsbildern und daher eine effektive und effiziente Unterstützung in der medizinischen Behandlung. Nach der Beendigung der medizinischen Behandlung haben die Röntgenbilder normalerweise keinen weiteren Nutzen für den Heilungsprozess und können deshalb entsorgt werden. Die nachfolgenden Ausführungen sind eine konzentrierte Darstellung der wesentlichen Informationen zur Thematik der Entsorgung von Röntgenaufnahmen – einerseits für Patienten und andererseits für Arztpraxen und Kliniken.

Wohin mit alten Röntgenaufnahmen? Entsorgung der Röntgenbilder für Privatpersonen

Eine Röntgenaufnahme entsteht immer bei einer medizinischen Röntgenbehandlung, wobei ein betreffender Körperteil des Körpers mit Hilfe der Verwendung von einem Röntgenstrahler durchleuchtet wird. Dieses Durchdringen des Körpers mit den Röntgenstrahlen wird in Bildern in Form von Abbildungen eines dreidimensionalen Objektes dargestellt und dient zur Unterstützung von medizinischen Begutachtungen. Oftmals bekommen die Patienten eine Kopie von den Röntgenbildern für die eigene Aufbewahrung der Krankheitsgeschichte. Dementsprechend haben einige Menschen in Abhängigkeit ihrer Krankheitsgeschichte auch einige Röntgenbilder zuhause liegen. Ein Teil der Patienten werden diese Röntgenaufnahmen aufbewahren und ein anderer Teil der Patienten wird nach einem gewissen Zeitraum sicherlich den Wunsch der Entsorgung der Röntgenaufnahmen haben.

Doch in welchen Müll kommen Röntgenbilder, wenn man sie nicht mehr braucht?

Das Thema „Private Röntgenaufnahmen entsorgen” kann auf insgesamt drei Entsorgungsmöglichkeiten verwirklicht werden, und zwar die Entsorgung im Hausmüll, die Abgaben der Aufnahmen in der jeweiligen Arztpraxis / Klinik und das entsorgen der Bilder auf einem Recyclinghof.

Nach den gegenwärtigen Gesetzen können Röntgenbilder als Restmüll in die normale Hausmülltonne entsorgt werden, da die heute entwickelten Röntgenbilder aus einem Material bestehen, das im Gegensatz zu alten Röntgenfilmen überhaupt keine umweltschädlichen Stoffe sowie Entwicklungslösungen und Fixierlösungen enthält. Hierbei ist zu beachten, dass die Röntgenaufnahmen zahlreiche wichtige Informationen von dem betreffenden Patienten beinhaltet. Aus diesem Grund sollte das Bild mittels einer Schere oder einem Aktenvernichter so weit zerstört werden, dass die Patienteninformationen für Dritte nicht mehr zu lesen sind. Sollten Sie keinen Schredder besitzen übernimmt diesen Service sicher auch ein örtlicher Copyshop.

Des Weiteren können nicht mehr benötigte Röntgenbilder auch zum entsorgen in der jeweiligen Arztpraxis oder Klinik abgegeben werden. Die Arztpraxen und die Kliniken sind gesetzlich zur Rücknahme des Röntgenmaterials verpflichtet. Normalerweise arbeiten die Praxen und Kliniken im Kontext der Entsorgung mit spezialisierten Entsorgungsunternehmen zusammen, die vor allem die Zerstörung der Röntgenbilder im Sinne der geltenden Datenschutzbestimmungen berücksichtigen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung wird dadurch garantiert.

Eine weitere Möglichkeit zur Entsorgung der Röntgenbilder ist die Abgaben der Röntgenaufnahmen bei einem Recyclinghof. Diese Form der Entsorgung ist normalerweise bei haushaltsüblichen Mengen auch kostenlos.

Gewerbliche Entsorgung von Röntgenaufnahmen für Arztpraxen und Kliniken

Wenn Praxen und Krankenhäuser alte Röntgenbilder entsorgen wollen unterscheidet sich der Prozess deutlich zu dem, der erforderlich ist wenn Patienten private Röntgenbilder entsorgen lassen möchten.

Bei einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Röntgenaufnahmen und Röntgenfilmentsorgung müssen die Arztpraxen und die Kliniken vor allem die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Röntgenbilder beachten. Nach der gegenwärtigen Röntgenverordnung (RöV), vor allem unter Berücksichtigung des § 28 III RöV, müssen Röntgenaufnahmen von einer medizinischen Röntgenbehandlung mindestens 10 Jahre von den Arztpraxen und Kliniken aufbewahrt werden. Die Röntgenaufnahmen einer medizinischen Strahlentherapie müssen auf der rechtlichen Grundlage des § 85 III Strahlenschutzverordnung (StrlschVO) von den Arztpraxen und Kliniken sogar mindestens 30 Jahre aufbewahrt werden.

Zudem müssen Röntgenaufnahmen im Kontext von medizinischen Behandlungen von Jugendlichen und Kindern bis zur Vollendung des 28. Lebensjahr von dem betreffenden Patienten aufbewahrt werden. Eine Verletzung dieser gesetzlichen Aufbewahrungsfristen können einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Arztpraxis oder der Klinik verursachen. Folglich sollten die Röntgenaufnahmen über die jeweils vorgeschriebene gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinaus so lange von den Arztpraxen und den Kliniken aufbewahrt werden, bis keine Schadensersatzansprüche vom Patienten mehr möglich sind.

Erst nach Ablauf dieser gesetzlichen Aufbewahrungsfristen können die Röntgenaufnahmen entsorgt werden und dann werden für die ordnungsgemäße Entsorgung der Röntgenaufnahmen sehr hohe gesetzliche Anforderungen gestellt. Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht müssen die Röntgenaufnahmen normalerweise von einem qualifizierten Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Hierbei muss das Entsorgungsunternehmen die Röntgenaufnahmen im Rahmen der Entsorgung nach der gegenwärtig geltenden DIN 66399 vernichten. Eine Zuwiderhandlung der Entsorgung und der Vernichtung der Röntgenaufnahmen verwirklicht einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und den Straftatbestand der Verschwiegenheitspflicht im Sinne § 203 des Strafgesetzbuches.

Wie entsorge ich Röntgenbilder? Ein Fazit:

  • Die Röntgenaufnahme entsteht bei einer medizinischen Röntgenbehandlung, wobei ein betreffendes Körperteil des Körpers mit Hilfe der Verwendung von einem Röntgenstrahler durchstrahlt wird.
  • Die ordnungsgemäße Handhabung zur Thematik „Röntgenbilder entsorgen“ erfolgt für Patienten auf insgesamt drei Entsorgungsmöglichkeiten, und zwar die Entsorgung im Hausmüll, die Abgabe in der jeweiligen Arztpraxis / Klinik und die Entsorgung auf einem Recyclinghof.
  • Bei einer ordnungsgemäßen Entsorgung der Röntgenaufnahmen von Arztpraxen und Kliniken muss die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Röntgenaufnahmen beachten werden. Nach der gegenwärtigen Röntgenverordnung müssen Röntgenaufnahmen mindestens 10 Jahre von den Arztpraxen oder Kliniken aufbewahrt werden. Die Röntgenaufnahmen einer medizinischen Strahlentherapie müssen nach der Strahlenschutzverordnung von den Arztpraxen und Kliniken mindestens 30 Jahre aufbewahrt werden
  • Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht müssen die Röntgenaufnahmen von einem qualifizierten Entsorgungsunternehmen nach der gegenwärtig geltenden DIN 66399 vernichtet und entsorgt werden.